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Willkommen im Leben

Willkommen im Leben

Babybox

Eine große und schöne Aufgabe liegt ab jetzt vor Ihnen. Wir freuen uns mit!

Für Sie und Ihr Kind haben wir die Babybox zusammengestellt. Bitte füllen Sie hierzu einfach das Bestellformular aus und holen Sie sich die Box vor Ort ab.

Freuen Sie sich auf:

  • Schnullerkette aus dem Erzgebirge
  • 10 Euro bei Eröffnung eines Giro-Life Kontos
  • Wichtige Informationen rund ums Thema Geburt
Nützliche Infos

Ob Junge, ob Mädchen – eines ist sicher: Kinder verändern das Leben ihrer Eltern ganz gewaltig. Wenn aus einem Paar eine Familie wird, gelten plötzlich andere Spielregeln. Denn wichtig sind in der ersten Zeit vor allem Bedürfnisse des Neugeborenen. Gleichzeitig stehen Mutter und Vater vor der Herausforderung, ihr Leben neu zu sortieren. Und dabei geht es häufig auch um das Einkommen.

Als Ihr Partner in allen Finanzfragen möchten wir Ihnen und Ihrem Kind auch in Zukunft beratend zur Seite stehen. Ihre Sparkasse für Sie da. Mit Sicherheit.

Nachgelesen: Ihre Rechte als Schwangere

Schutz für werdende Mütter

Schwangere können selbst bestimmen, wann sie ihrem Chef mitteilen, dass sie ein Kind erwarten. Im Mutterschutzgesetz heißt es dazu, sie sollen „ihre Schwangerschaft und den mutmaßlichen Tag der Entbindung mitteilen, sobald ihnen ihr Zustand bekannt ist“. Von dieser Regelung können beide Seiten profitieren: Arbeitgeber und Arbeitnehmerin haben die Chance, gemeinsam zu überlegen, wie sie den Arbeitsplatz während der Schwangerschaft gestalten. Gleichzeitig kann rechtzeitig die Zeit nach der Geburt des Kindes geplant, ein(e) Stellvertreter(in) gesucht und eingearbeitet oder eine mögliche Teilzeitbeschäftigung vorbereitet werden.

TIPP - Zum Nachlesen

Unter www.familienportal.de sind nützliche Informationen für Eltern zusammengestellt. Werdende Mütter finden unter dem Menüpunkt „Familienleistungen“ einen Link auf die Seite „Mutterschutz“.

Rund um die Geburt: Mutterschaftsgeld

Stichwort Finanzen

Besorgen Sie Anträge rechtzeitig. Kindergeld, Elterngeld, Antrag auf Familienversicherung: Für alles muss das richtige Formular ausgefüllt werden. Am besten besorgen Sie sich alle Anträge schon vor der Geburt. Einen ersten Überblick (plus Formulare zum Download) gibt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unter www.familienplanung.de, Stichwort „Schwangerschaft“, Unterpunkt „Tipps und Checklisten“.

 

Leben zu dritt: den Alltag organisieren

Elternzeit nutzen

Auch wenn die gesetzlichen Rahmenbedingungen viele Gestaltungsmöglichkeiten anbieten: Wie sich ein Paar die Aufgaben der Kindererziehung teilen will, muss es selbst entscheiden. Gerade Frauen sollten den Mut haben, ihre Wünsche offen zu formulieren. Wer Spaß an seinem Job hat, wird mit einer langen beruflichen Auszeit keinesfalls glücklich sein. Andererseits würden viele Väter gern mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen, wenn sie nicht allein die Verantwortung für das Einkommen der Familie tragen müssten.

TIPP - Broschüre anfordern

Ausführliche Informationen enthält die Broschüre „Elterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus“, die kostenlos beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend angefordert werden kann (www.bmfsfj.de, im Suchfeld Titel der Broschüre eingeben).

Für Mütter und Väter: Elterngeld vom Staat

Regelungen im Überblick

Betreuen berufstätige Mütter oder Väter ihr Neugeborenes zu Hause, erhalten sie Elterngeld - abhängig vom monatlichen Nettoeinkommen vor der Geburt. Damit soll der Einkommensausfall nach der Geburt aufgefangen werden.

Anspruch auf das Mindestelterngeld von 300 Euro haben alle, die das Kind selbst betreuen und höchstens 30 Stunden in der Woche arbeiten (z. B. Hausfrauen bzw. -männer, Studierende oder Arbeitslose). Unter www.familienportal.de, Menüpunkt „Rechner und Anträge“, finden Sie Informationen, mit deren Hilfe sich das Elterngeld in wenigen Schritten berechnen lässt.

Elterngeld sollte am besten gleich nach der Geburt beantragt werden. Welche Stelle in Ihrem Bundesland zuständig ist, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.

TIPP - Auf die Steuerklasse achten

Grundlage für die Berechnung des Elterngeldes ist das Nettoeinkommen. Verheiratete sollten deshalb ihre Steuerklasse überprüfen. Aus 3000 Euro brutto werden in Steuerklasse V schnell 1600 Euro netto. In Steuerklasse III werden aus 3000 Euro rund 2200 Euro.

Für die ganze Familie: Kranken- und Rentenversicherung

Krankenversicherung

Während der 14-Wochen-Schutzfrist sind pflichtversicherte und freiwillig versicherte Mütter in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beitragsfrei versichert. Wer anschließend Elternzeit nimmt, zahlt als Pflichtversicherter keine Beiträge zur Krankenversicherung. Etwas anderes gilt für freiwillige Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung wie z.B. Selbstständige. Sie zahlen während der Elternzeit den Mindestsatz zu ihrer Krankenversicherung, wenn sie keine weiteren Einnahmen haben und die Kasse keinen Zuschlag erhebt.

Mitglieder einer privaten Krankenversicherung zahlen während der Schutzfrist und der Elternzeit die vollen Beiträge weiter. Sonderregelungen gelten in der Regel für Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Genauere Informationen erteilt die Personalabteilung.

Wer einer gesetzlichen Krankenkasse angehört, kann seine Kinder und gegebenenfalls den nicht berufstätigen Partner in der „Familienversicherung“ versichern.

Bis zum 18. Lebensjahr müssen die Eltern dann für das Kind keine Beiträge bezahlen.  

Außerdem wichtig zu wissen: Sind Kinder über die Familienversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, sind sie von Zuzahlungen befreit.

TIPP - Bemessungsgrenzen und Beitragssätze

In den gesetzlichen Sozialversicherungen werden Beiträge und Leistungen anhand bestimmter Rechenwerte ermittelt. Diese Zahlen, z.B. die Jahresarbeitsentgeltgrenze in der Krankenversicherung, werden jährlich angepasst. Die jeweils aktuellen Werte erfahren Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Gesetzlich oder privat?

Kinder können nur dann kostenfrei in gesetzlichen Krankenkassen versichert werden, wenn dort beide Elternteile versichert sind – entweder über eine eigene Pflichtversicherung als Arbeitnehmer*in oder als familienversichertes Mitglied. Sind beide Elternteile bei einer privaten Krankenversicherung versichert, kann auch das Kind nur privat versichert werden.  

Kinder von Verheirateten werden nicht kostenfrei in der „Gesetzlichen“ versichert, wenn das durchschnittliche Bruttoeinkommen eines privat versicherten Elternteils eine bestimmte Einkommensgrenze übersteigt und er regelmäßig mehr verdient als der oder die gesetzlich Versicherte.

TIPP - Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit beantwortet Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung

  • Tel.: 030 340 60 66-01
  • Beratungszeiten: Montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr, freitags von 8 bis 12 Uhr

Weitere Informationen finden Sie unter: www.bundesgesundheitsministerium.de.

Rund um die Altersrente

Die staatliche Altersrente berechnet sich aus den Beiträgen, die man im Laufe seines Berufslebens auf sein „Rentenkonto“ einzahlt. Bis zu der Höhe der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze wird der entsprechende Betrag an die Rentenkassen abgeführt. Diese Beiträge werden nicht als Bargeld angelegt, sondern als „persönliche Entgeltpunkte“ gespeichert. Auch für Jahre, in denen man keine Beiträge geleistet hat, bekommt man Entgeltpunkte gutgeschrieben. Dazu zählen zum Beispiel die Kindererziehungszeiten.

TIPP – Infos zur Rentenversicherung…        

…gibt es unter www.deutsche-rentenversicherung.de

Antrag genügt: Kindergeld und Freibeträge

Wer bekommt Kindergeld?

Kindergeld gibt es grundsätzlich für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr. Für arbeitslose, also offiziell bei der Agentur für Arbeit registrierte Kinder, erhält man Kindergeld bis zum 21. Geburtstag. Darüber hinaus kann bis zum 25. Geburtstag Kindergeld bezogen werden, wenn sich das Kind in einer Ausbildung bzw. einem Studium befindet. Unbegrenzte Kindergeldzahlungen erhalten Eltern behinderter Kinder, wenn die Kinder wegen ihrer Behinderung nicht in der Lage sind, für ihren Unterhalt selbstständig zu sorgen.

Wie viel Kindergeld gibt es?

TIPP - Für Kinder zahlt der Staat Kindergeld.

Anträge auf Kindergeld nimmt die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit entgegen. Antragsformulare erhalten Sie bei den Familienkassen der Arbeitsagenturen oder im Internet unter www.familienkasse.de. Über die wichtigsten Regeln für Gewährung von Kindergeld informiert die Arbeitsagentur auf ihrer Homepage unter www.arbeitsagentur.de.

Stichwort Kinderbetreuung: Beruf und Familie

Flexibles Arbeitsrecht

Beruf und Familie miteinander zu vereinbaren ist ein Wunsch, den viele Eltern hegen. Für zahlreiche Väter und Mütter ist es selbstverständlich, sich Zeit für die Familie zu nehmen und trotzdem aktiv im Beruf zu bleiben. Diesen Trend unterstützen mittlerweile auch Unternehmen: Sie möchten nicht auf ihre qualifizierten Arbeitnehmer verzichten und fördern deshalb Modelle, mit denen sich Familien- und Berufsleben besser miteinander vereinbaren lassen.

Das Arbeitsrecht ist in den letzten Jahren deutlich flexibler geworden. Persönliche Planungen lassen sich nun besser in die Tat umsetzen. Prinzipiell hat jeder grundsätzlich Anspruch auf Teilzeitarbeit, wenn er/sie länger als sechs Monate bei seinem/ihrem Arbeitsgeber beschäftigt ist – vorausgesetzt, in dem Betrieb sind in der Regel mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt. Im Einzelfall kann der Arbeitgeber den Wunsch auf Teilzeit aus betrieblichen Gründen ablehnen. Dazu zählen z.B. Beeinträchtigungen der Organisation oder unverhältnismäßig hohe Kosten.

TIPP - Schwierigkeiten mit der Betreuung des Kindes?

Das Bundesministerium Für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat zahlreiche Tipps zusammengestellt, wie sich Arbeits- und Familienleben miteinander vereinbaren lassen. Interessierte werden im Internet fündig unter www.familienportal.de, Menüpunkt „Lebenslagen“, Stichwort „Familie und Beruf“.

Heute schon an morgen denken: Absicherungen fürs ganze Leben

Richtig versichern

Die staatlichen Sozialversicherungen garantieren den meisten Familien einen Schutz vor den Risiken durch Krankheit oder Pflegebedürftigkeit. Wer mit einem oder mehreren Kindern zusammenlebt, möchte aber darüber hinaus andere Risiken abgesichert wissen. Das kann nur private Vorsorge leisten.

Versicherungen kosten Geld – und das ist bei jungen Familien häufig knapp. Andererseits sind viele Deutsche buchstäblich überversichert. Sie zahlen Geld für Policen, die sie vermutlich nie in Anspruch nehmen werden. Die Geburt eines Kindes bietet daher auch die Chance, sämtliche Versicherungsverträge unter die Lupe zu nehmen und den tatsächlichen Bedarf der Familie zu ermitteln. Dabei sind die Beraterinnen und Berater in den Sparkassen gern behilflich.

Bei der Suche nach der passenden Versicherungsstrategie hat sich das GAU-Prinzip bewährt. Man bestimmt, was in der individuellen Lebenssituation der größte anzunehmende Unfall wäre. Für eine Familie könnte das z.B. der Unfalltod des oder der Hauptverdiener*in sein. Idealerweise sind Versicherungen Teil eines persönlichen Finanzplans, der immer wieder angepasst werden kann.

Grundsätzlich sollten alle Schadensfälle, die finanziell besonders einschneidend oder gar existenzbedrohend sein könnten, ausreichend abgesichert werden. Ausreichend bedeutet: Nachhaltig geschützt vor den finanziellen Folgen eines Unglücks oder Schadensfall.

Die private Haftpflicht

Eltern haften, wenn ihre Kinder Schaden anrichten – unter Umständen ein Leben lang. Denn nach deutscher Rechtslage muss man für schuldhaft verursachte Schäden geradestehen und das bedeutet: Dafür zahlen. Eine Haftpflichtversicherung springt immer dann ein, wenn etwas passiert ist. Dabei ist unerheblich, ob der Schaden durch eine kleine Unvorsichtigkeit oder leichtsinniges Verhalten verursacht wurde. Kinder sind in der Haftpflicht kostenlos mitversichert. Der Familiennachwuchs muss allerdings rechtzeitig gemeldet werden! Erkundigen Sie sich bei dieser Gelegenheit, bis zu welcher Versicherungssumme Sie versichert sind.

Absicherung der Familie

Renten für Hinterbliebene sind ein Bestandteil der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Leistungen aus den staatlichen Kassen gibt es aber nur für Verheiratete. Und wenn wirklich etwas passiert, reichen die Summen gerade bei Jüngeren nicht aus, um einer kleinen Familie eine sorgenfreie Zukunft zu garantieren. Zur Absicherung der Hinterbliebenen eignet sich eine Lebensversicherung.

Als Sicherheitsnetz für Eltern mit kleinen Kindern bietet die Risikolebensversicherung Schutz. Der Versicherungsbeitrag ist besonders günstig, weil er nicht zur Kapitalbildung dient. Die Risikolebensversicherung deckt nur das Sterberisiko ab und wird bei Tod des Versicherungsnehmers fällig.

Die Versicherungssumme sollte so hoch gewählt werden, dass die Hinterbliebenen für einen längeren Zeitraum finanziell abgesichert sind.

TIPP – Infos zu Lebensversicherungen …

…gibt es unter www.verbraucherzentrale.de

Private Unfallversicherung

Was viele Eltern nicht wissen: Sollte ihren Kindern etwas zustoßen, bietet das Sozialversicherungssystem keinen ausreichenden Schutz für Kinder und Jugendliche. Nur private Vorsorge kann diese erhebliche Versorgungslücke schließen. Mit einer privaten Unfallversicherung sichern Eltern ihre Kinder finanziell ab. Je nach Schwere der Unfallfolgen zahlt die Versicherung die vereinbarte Summe – und das unabhängig von eventuellen Leistungen der gesetzlichen Versicherungen.

TIPP - Lassen Sie sich beraten!

Ob Vorsorge oder Vermögensbildung – wir von der Sparkasse Westerwald-Sieg beraten Sie gerne, wie die Sparkassen-Finanzgruppe Sie und Ihre Familie unterstützen kann. Am besten vereinbaren Sie einen Termin für einen Vorsorge-Check nach dem Sparkassen-Finanzkonzept.

Clever sparen: für die Zukunft vorsorgen

Riester-Rente nutzen

Der Staat fördert private Vorsorgen mit kräftigen Zuschüssen. Um eine private Altersrente aufzubauen, lohnt sich insbesondere für Familien mit Kindern das „Riester-Sparen“.  

Riester-Verträge können auch zum Erwerb von Immobilien eingesetzt werden. Denn der Staat fördert Kauf, Bau oder Entschuldung von selbst genutzten Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen. Weitere Infos gibt es bei Ihrer Sparkasse.

TIPP - Infos zur Riester-Rente…

…gibt es unter www.ihre-vorsorge.de -> Altersvorsorge -> Riester-Rente oder unter www.deutsche-rentenversicherung.de,  Suchbegriff „Riester-Rente“.

Zu allen Formen des „Riester-Sparens“ informieren wir Sie gerne.

Alterssicherung für Frauen

Da Frauen oft zugunsten der Familie weniger lange arbeiten und dazu häufiger weniger verdienen als ihre männlichen Kollegen, bekommen die meisten von ihnen im Alter weniger Rente. Deshalb sind gerade Frauen darauf angewiesen, sich selbst aktiv um ihre Altersvorsorge zu kümmern. Ob Versicherungssparen oder Fondssparplan – bestimmen Sie, wie viel Einkommen für die Alterssicherung verwendet wird. Informieren Sie sich außerdem, welche staatlichen Förderungen (z.B. Riester-Rente) Sie nutzen können. Grundsätzlich gilt: Je früher Sie mit dem Aufbau einer Zusatzversorgung beginnen, umso geringer ist die monatliche Belastung bei einer regelmäßigen Finanzanlage.

Die gesetzlichen Sozialversicherungen bilden die wichtigsten Bausteine in jedem individuellen Vorsorgekonzept. Inwieweit diese Leistungen im Ernstfall ausreichen, muss jeder selbst entscheiden und mögliche Lücken gegebenenfalls über private Versicherungen schließen.

Sparen für die Ausbildung

Ein Studium kostet heute leicht mehrere Zehntausend Euro. Selbst eine praktische Berufsausbildung gibt es kaum zum Nulltarif: Muss der Nachwuchs für den begehrten Ausbildungsplatz in eine andere Stadt ziehen, klappt das meistens nur mit finanzieller Unterstützung der Eltern.

Um dem Nachwuchs eine gute Ausbildung zu ermöglichen, ist es deshalb sinnvoll, früh mit der finanziellen Vorsorge zu beginnen. Denn Sparen kann sich lohnen – wenn die Konditionen stimmen.

Wer die Zukunft seiner Kinder nicht dem Zufall überlassen möchte, ist mit einer Ausbildungsversicherung gut beraten. Hierunter versteht man kapitalbildende Lebensversicherungen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt fällig werden – etwa wenn die Kinder mit der Ausbildung beginnen.

Auf längere Sicht können Investmentfonds beispielsweise deutlich höhere Erträge als andere Spar- und Anlageformen bringen. 

TIPP

Wer das Kindergeld nicht komplett für den laufenden Lebensunterhalt benötigt, kann mit dieser Summe bis zum 18. Lebensjahr der Kinder viel Geld sparen. Denn selbst mit niedrigen Sparbeträgen lässt sich innerhalb von 18 Jahren ein kleines Vermögen schaffen.

Wie das funktioniert, erklärt Ihnen gerne Ihre Sparkasse.

Auf einen Blick: nützliche Informationen

Elterngeld/Elternzeit

Unter www.familienportal.de, Menüpunkt „Rechner und Anträge“, stellt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einen Elterngeldrechner und Planungshilfen für Eltern zur Verfügung.

Kindergeld

Antragsformulare erhalten Sie bei den Familienkassen der Arbeitsagenturen oder im Internet unter www.familienkasse.de.

Krankenversicherung

Das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit beantwortet Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung, Tel.: 030 340 60 66-01

Beratungszeiten: Montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr, freitags von 8 bis 12 Uhr.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.bundesgesundheitsministerium.de.

Leistungen für Familien

Je nach Bundesland gibt es verschiedene Anlaufstellen, bei denen Eltern finanzielle Leistungen beantragen können. Adressen finden Sie unter der Postleitzahlsuche auf der Startseite von www.familienportal.de.

Mutterschaftsgeld

Informationen erhalten Sie beim Bundesversicherungsamt, Friedrich-Ebert-Allee 38, 53113 Bonn und unter www.mutterschaftsgeld.de.

Servicetelefon: 0228 619-1888, montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr, donnerstags auch von 13 bis 15 Uhr.

Mutterschutzgesetz

Das Gesetz findet sich unter www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018.

Steuer-Identifikationsnummer

Die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) ist eine elfstellige Zahl. Nach der Geburt des Kindes wird den Eltern die Nummer automatisch per Post zugeschickt. Zuständig für die Vergabe der Nummern ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Eltern finden ihre Steuer-ID auf dem Einkommensteuerbescheid oder auf der Lohnsteuerbescheinigung. Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.bzst.de, Schnellsuche: "steuerliche Identifikationsnummer".

Steuern

Informationen über Steuerklassenwahl: www.bmf-steuerrechner.de -> Berechnung der Lohnsteuer -> Faktorverfahren

Teilzeitarbeit

Informationen und Broschüren zum Thema „Teilzeitarbeit“ stellt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf seiner Internetseite bereit: www.bmas.de -> Themen -> Arbeitsrecht -> Teilzeit

Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Thema Teilzeit und Minijobs: 03022 1911005

Beratungszeiten: Montags bis donnerstags, 8 bis 20 Uhr.

Weitere Informationen finden Sie unter www.bmas.de -> Service -> Bürgertelefon

Unterhalt

Unterhaltszahlungen orientieren sich an der „Düsseldorfer Tabelle“. Sie wird vom Oberlandesgericht Düsseldorf veröffentlicht unter www.olg-duesseldorf.nrw.de -> Rechts-Infos   -> Düsseldorfer Tabelle

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